Heute am 7. März ist der „Equal Pay Day“ („Tag der gleichen Bezahlung“).

Was hat es damit auf sich? Es ist der Tag, bis zu dem Frauen in einer Volkswirtschaft seit Jahresbeginn rein rechnerisch im Vergleich zu Männern unentgeltlich gearbeitet haben.

Am EPD wird mit Hilfe des Gender Pay Gap – also der „Lücke“ zwischen den Gehältern in Abhängigkeit vom Geschlecht – auf den Unterschied bei der Entlohnung von Frauen und Männern aufmerksam gemacht.

Zurzeit beträgt diese Lücke 16%. Das heißt, dass Frauen im Durchschnitt 16% weniger verdienen als Männer. Um ein genaueres Bild zu erhalten, gibt es den bereinigten Gender Pay Gap. Dieser vergleicht die Gehälter von Frauen und Männern mit vergleichbaren Qualifikationen, Tätigkeiten und Erwerbsbiographien. Auch wenn Frauen und Männer über vergleichbare Voraussetzungen verfügen, liegt der bereinigte GPG immer noch bei 6%.

Somit zeigt die unbereinigte Entgeltlücke die strukturelle Benachteiligung von Frauen im Arbeitsleben auf und mit der bereinigten Entgeltlücke wird die direkte Diskriminierung sichtbar gemacht. Mögliche Folgen dieser Unterschiede können für Frauen die Abhängigkeit vom Partner sein, die Notwendigkeit Sozialleistungen in Anspruch nehmen zu müssen oder in Altersarmut zu geraten. Die Gruppe, welche am häufigsten von Armut betroffen ist, sind alleinerziehende Mütter und bei Frauen ab 65 gilt jede 5. Frau aufgrund der geringeren Rente (Gender Pension Gap) als armutsgefährdet.

Mit dem „Comparable Worth Index“ (CW-Index), wurde ein wissenschaftliches Instrument entwickelt, um Arbeitsanforderungen in unterschiedlichen Berufen vergleichbar zu machen und das Argument, dass Frauen ja eher in niedrig entlohnten Bereichen arbeiten, zu entkräften. So müssen Pflegekräfte (Frauenanteil 89 Prozent) das gleiche Anforderungsniveau wie Ingenieur*innen der Elektrotechnik (Frauenanteil 8 Prozent) erfüllen – erhalten aber 60 Prozent weniger Stundenlohn.

Wie kann ich herausfinden, ob ich eine geringere Entlohnung erhalte als meine männlichen Kollegen? Mit Hilfe des Entgelttransparenzgesetzes, welches seit Januar 2018 festlegt, dass es einen individuellen Auskunftsanspruch gibt. Leider gilt dieser nur für Betriebe, die mehr als 200 Mitarbeiter haben. (einen Leitfaden und Informationen gibt es auf der Webseite von equalpayday.de/informieren)

Im europäischen Vergleich liegt Deutschland übrigens auf einer „Spitzenposition“, was die Benachteiligung von Frauen in Bezug auf gleichwertige Entlohnung betrifft.

Symbol des Equal Pay Day ist die rote Geldbörse oder Tasche, die die roten Zahlen in den Geldbörsen der Frauen symbolisieren.