Rot/Orangenes Plakat mit dem Datum 25. November und einer Sprechblase Internationale Tag gegen Gewalt an FrauenDer „Internationale Tag gegen Gewalt an Frauen“, der jährlich am 25. November stattfindet, wurde im Dezember 1999 von der UN-Generalversammlung ins Leben gerufen. Bereits seit den 1980er Jahren haben Menschenrechtsorganisationen auf Veranstaltungen am 25. November auf die Einhaltung der Menschenrechte von Frauen und Mädchen aufmerksam gemacht.

Die „Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ („Istanbul Konvention“) wurde 2011 vom Europarat, der sich als unabhängige, internationale Organisation u.a. für die Wahrung der Menschenrechte einsetzt, erarbeitet. Im Jahr 2014 trat die „Istanbul Konvention“ dann als völkerrechtlicher Vertrag in Kraft.

Obwohl Deutschland 2011 zu den Unterzeichnerländern der Konvention gehörte, erfolgte die rechtliche Umsetzung der Konvention erst zum 1. Februar 2018 nachdem ein entsprechender Gesetzesentwurf 2017 vom Bundestag ratifiziert worden war.

Sowohl die „Istanbul Konvention“ als auch der „Internationale Tag gegen Gewalt an Frauen“ haben die Bekämpfung und Verhütung von Gewalt gegen Frauen zum Inhalt und Ziel.

So ist in Artikel 3a der Konvention definiert, was unter dem Begriff „Gewalt gegen Frauen“ verstanden wird und was er umfasst. „Gewalt gegen Frauen“ wird als eine Menschenrechtsverletzung und eine Form der Diskriminierung der Frau verstanden und bezeichnet alle Handlungen geschlechtsspezifischer Gewalt, die zu körperlichen, sexuellen,
psychischen oder wirtschaftlichen Schäden oder Leiden bei Frauen führen oder führen können, einschließlich der Androhung solcher Handlungen, der Nötigung oder der willkürlichen Freiheitsentziehung, sei es im öffentlichen oder privaten Leben.“

Artikel 3b geht ein auf die Definition „häusliche Gewalt“. Hierunter fallen „alle Handlungen körperlicher, sexueller, psychischer oder wirtschaftlicher Gewalt, die innerhalb der Familie oder des Haushalts oder zwischen früheren oder derzeitigen Eheleuten oder Partnerinnen beziehungsweise Partnern vorkommen, unabhängig davon, ob der Täter beziehungsweise die Täterin denselben Wohnsitz wie das Opfer hat oder hatte.“

Durch die Ratifizierung und rechtliche Umsetzung in Deutschland sollen die in der „Istanbul Konvention“ vorgesehenen finanziellen, juristischen und psychologischen Unterstützungsangebote ausgebaut und ein flächendeckendes Angebot von Gewaltschutzambulanzen, Täterinitiativen und Frauenhäusern umgesetzt werden. Trotz dieser Verpflichtung fehlen allein in Deutschland immer noch tausende sichere Plätze für Frauen.

Die Pandemie hat darüber hinaus zu einer Verschärfung der Situation betroffener Frauen geführt. Viele Frauen konnten und können nicht auf Hilfeangebote zurückgreifen, da oftmals die Möglichkeiten, dies ohne Wissen des gewalttätigen Partners zu tun, weggefallen sind.

Da es sich bei Gewalt nicht nur um rein körperliche Gewalt, die gegebenenfalls noch vom Umfeld wahrgenommen wird, sondern auch um psychische Gewalt handeln kann, ist die aktuelle Situation umso prekärer, als dass entsprechende Hilfsangebote nicht immer wahrgenommen werden können.

Damit Frauen, die von Gewalt – egal in welcher Form – bedroht sind oder diese bereits erfahren, geholfen werden kann, ist es wichtig, dass auch das Umfeld aufmerksam auf Details achtet, die darauf hinweisen können, dass es zu Misshandlungen oder zu verändertem Verhalten kommt, welches auf Gewalt hinweisen kann. Hilfe kann in vielfältiger Form geboten werden. Sei es, die betroffene Frau anzusprechen, sich selber über Hilfemöglichkeiten zu informieren oder im akuten Fall, die Polizei zu rufen.

Sollten Sie sich in einer Situation befinden, in der Sie sich von Ihrem Partner bedroht fühlen oder bereits Gewalt erfahren, können Sie jederzeit auf das Hilfetelefon zurückgreifen, welches 365 Tage im Jahr, rund um die Uhr kostenfrei unter der Nummer: 08000 116 016 erreichbar ist und Hilfe und Unterstützung in vielen Sprachen bietet. Auch über der Webseite www.hilfetelefon.de sind viele Informationen verfügbar und Unterstützung erreichbar.

Das Hilfetelefon bietet auch Helfenden die Möglichkeit, sich mit den Beraterinnen auszutauschen und über Beobachtungen oder Verdachtsmomente zu sprechen.